Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist bemüht, die Internetseite KLIMA.LÄND.TAGE in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der KLIMA.LÄND.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Videos haben nur einen Untertitel und teilweise keinen Untertitel
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
- Eine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache fehlt
Bei den Erläuterungen in Leichter Sprache fehlen teilweise aussagekräftige Symbole und Bilder zur Veranschaulichung der Inhalte.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Bewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Es wurden fünf Testseiten geprüft. Das verwendete Prüfverfahren orientiert sich am aktuellen BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) BITV/WCAG-Test, der 60 Prüfschritte umfasst.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann kannst du dich gerne bei uns melden:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
+49 711 126-0
poststelle@um.bwl.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn du der Meinung bist, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, kannst du unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir dir nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang deiner Anfrage antworten, kannst du dich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichst du wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Landeszentrum Barrierefreiheit
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.